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Matthias Weißer
Schafhof 2
78730 Lauterbach
Telefon: (+49)  1520 3800515
E-Mail: info@schwarzwald-grenzerhof.de

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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:

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Matthias und Marina Weißer
Schafhof 2
78730 Lauterbach

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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
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Datenschutz

  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE


AGB
1. Vertragsschluss
Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienunterkunft ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen bzw. eine verbindliche Online-Buchung (auch per E-Mail) erfolgt und die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist. Die Ferienunterkunft wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Mit der Buchung erkennt der Mieter unsere AGB an.

2. Gästezahl / Nutzung

Die Ferienunterkunft darf nur mit der angegebenen Zahl an Personen belegt werden, die bei Buchung angegeben und mittels Buchungsbestätigung bestätigt wurde. Die gebuchte Personenzahl gilt als verbindlich für die Rechnungsstellung. Sollten mehr Personen als gebucht anreisen, erfolgt hierfür eine Nachberechnung. Bei Bedarf und nach Rücksprache ist eine Überbelegung möglich. Zusatzbetten können gestellt werden. Beim Verlassen der Räume sind stets Eingangstür, sämtliche Fenster und Wasserhähne zu schließen.

3. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Der Vermieter behält sich vor, bei Anreise eine Kaution in Höhe von 150 € zu erheben. Hierüber wird der Mieterfrühzeitig vor Mietbeginn schriftlich informiert. Die Kaution ist am Anreisetag bei Schlüsselübergabe bar zu zahlen und wird bei Schlüsselrückgabe am Abreisetag zurückerstattet. Aufgetretene Schäden werden von der Kaution vor Rückerstattung abgezogen. Sollte der Wert der o. g. Verrechnung den Kautionsbetrag übersteigen, wird über den Restbetrag eine Rechnung erstellt.
4. Bezahlung
Spätestens 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Mietsumme (mindestens 50€) auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu überweisen. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb dieser Frist auf dem angegebenen Konto eingegangen sein, so wird der Mietvertrag automatisch für nichtig erklärt. Die Ferienunterkunft kann sodann neu vermietet werden, ohne dass der ursprüngliche Mieter einen Anspruch auf Aufrechterhaltung seiner Reservierung hat. Die Restzahlung ist ohne nochmalige Aufforderung spätestens 28 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 28 Tage, ist der gesamte Mietpreis sofort nach Vertragsabschluss auf das genannte Konto zu überweisen oder – nach Vereinbarung – bei Ankunft vor Bezug der Ferienwohnung in bar zu entrichten. Nichtzahlung des Mietpreises bis zum Mietbeginn kommt in diesem Fall einem Rücktritt gleich und es entfällt der Anspruch auf Nutzung des Ferienhauses.
5. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit:  0%
Rücktritt zum 14. Tag vor Beginn der Mietzeit:  50%
danach bei Nichterscheinen:                                 100%
der maßgeblichen Miete.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Vermieter wird nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Beim vorzeitigen Beenden des Mietverhältnisses (Abreise/Abbruch) durch den Mieter entsteht kein Anspruch auf Mietpreisminderung. Die vorangegangenen Ausführungen gelten entsprechend.
6. Reiseverlängerungen
Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist mit vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich, wenn die Unterkunft für den gewünschten Zeitraum noch frei ist.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
8. Mietdauer/Inventarliste
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.30 Uhr, oder nach Absprache, in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das im Mietobjekt befindliche Inventar zu überprüfen und etwaige Fehlbestände oder Schäden spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs, Ausräumen der Spülmaschine, Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer, und verbringen des Mülls zur Abfallbox auf dem Grundstück.
9. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Der Mieter haftet selbst für verursachte Schäden in/an der Ferienwohnung während seiner Nutzung in voller Höhe. Bei Verlust von Schlüsseln werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Mieter hat für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust und/oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Mieters. Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt. Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z. B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten. Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht. Die Benutzung der Wege zum Haus, zur Wohnung, der Treppe und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
10. Nichtraucherhaus
Das Rauchen ist in der Wohnung und im Haus nicht gestattet. Zuwiderhandlungen jedweder Art können Schadensersatzforderungen aufgrund notwendiger Sonderreinigungen zur Folge haben. Geraucht werden darf nur außerhalb des Hauses. Das bedeutet im Einzelnen:
• Sollten die Gerüche nicht mehr anders zu beseitigen sein, kann dies bedeuten, dass der Verursacher die Kosten einer Komplettrenovierung tragen muss.
• Sollten die Gerüche sich durch eine umfangreiche Endreinigung beseitigen lassen, so muss der Verursacher die Kosten tragen, die über die Kosten der normalen Endreinigung hinausgehen.
• Sollte der nächste Gast die Wohnung wegen des Gestanks nicht beziehen wollen oder die Miete mindern, so wird dieser Schaden von dem Verursacher zu tragen sein.
11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
12. Reklamationen
Stellt der Mieter bei Bezug der Ferienwohnung fest, dass diese nicht der Beschreibung entspricht bzw. stellt er Mängel fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich (spätestens am nächsten Tag) zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr gelten gemacht werden.
13. Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
Bei einer Belegung mit Tier, haftet der Mieter im vollen Umfang für durch das Tier herbeigeführte Schäden. Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Wohnung verbleiben und sie sind von Betten fernzuhalten. Für die Beseitigung von Verschmutzungen, die über den Grad der normalen Verschmutzung durch Mensch und Tier hinaus entstehen, kommt im vollen Umfang der Mieter auf. Sollte durch Beschädigung/Verschmutzung über Maße eine Weitervermietung nicht stattfinden können, haftet der Mieter für den Mietausfall und damit verbundener Schadensersatzansprüche Dritter im vollen Umfang.
In den von allen Feriengästen gemeinschaftlich genutzten Räumen und Bereichen (z.B. Flur, Treppenhaus, Eingang, Einfahrt, Garten) gilt Leinenpflicht. Das NRW-Landeshundegesetzt ist einzuhalten.
14. Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
14.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Benutzung des WLAN-Zugangs zum Internet mittels eines Codes. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck.
14.2. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
14.3. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten-oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen.
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen.
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten.
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten.
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter darauf hin.
15. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
16. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Nachbarn durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
17. Zuwiderhandlung
Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter vor, das Mietverhältnis ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu beenden.
18. Salvatorische Klausel
Sollten sich in einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so werden hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
19. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften die Stadt, in dem das vermietete Objekt gelegen ist; der Gerichtsstand ist daher Rottweil, zuständig ist das Amtsgericht Rottweil / Amtsgericht Oberndorf a.N